Schulleben München

Wegweiser für das Gymnasium

Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zum Schulleben unserer Kinder.
Die Schule selbst befolgt die Richtlinien der Bayerischen Schulordnung. Das vorliegende Dokument fasst die wichtigsten Aspekte zusammen.
Die Schule ist demnach nicht nur ein Ort, an dem gelernt wird, sondern und vor allem ein Ort der Sozialisierung und des Zusammenlebens für alle Beteiligten: Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Mitglieder der Verwaltung.

Allgemeine Informationen

PÜNKTLICHKEIT: Ein bedeutender Aspekt im Schulalltag ist die Pünktlichkeit. Der Unterricht hat zu den angegebenen Uhrzeiten zu beginnen, es darf zu keinerlei Unterbrechungen kommen.
Ebenso wichtig ist die Pünktlichkeit, was das Ende des Unterrichts betrifft.
ÖFFNUNGSZEITEN: Das Schulgebäude wird um 8:15 Uhr geöffnet. Es wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicherheitsgründen verboten ist, sich in den Eingangsbereichen und Pausenhöfen aufzuhalten.
ZUTRITT ZUM SCHULGEBÄUDE: Zu Beginn und/oder am Ende des Unterrichts ist den Eltern der Zutritt zu den Schulräumen nicht gestattet. Falls die Notwendigkeit besteht, dass Eltern ein Kind während der Unterrichtszeit abholen müssen, läuten sie an der Etageneingangstür, klopfen an die Tür des Klassenzimmers und warten im Gang auf ihr Kind. Im Falle von begründeter, dringender Notwendigkeit eines Gesprächs ohne Terminvereinbarung mit einer Lehrkraft warten die Eltern vor Beginn oder am Ende des Unterrichts vor der Tür zum Klassenzimmer. Der Zutritt zum Klassenzimmer ist keinesfalls gestattet.
VERSPÄTUNG: Bei Verspätungen oder in Verhinderungsfällen informieren die Eltern rechtzeitig telefonisch das Sekretariata oder tragen es auf dem digitalen Register WebUntis ein. Dabei sind Vor- und Nachname sowie die Klasse des Kindes anzugeben. Falls es bei Schulschluss zu beachtlichen Verspätungen kommt, wird empfohlen sich mit anderen Eltern abzusprechen, damit die Kinder nicht unbeaufsichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht der Schule mit dem Schulschluss endet.
Demnach haben die Kinder nach Schulschluss das Schulgebäude zu verlassen. Im Falle von verspätetem Eintreffen läuten die Eltern am Besuchereingang und begleiten das Kind zum Klassenzimmer.
VORZEITIGES VERLASSEN DER SCHULE: Falls es notwendig ist, die Schule vor Unterrichtsende zu verlassen, ist dies auf dem digitalen Register WebUntis einzutragen oder telefonisch dem Sekretariat mitzuteilen. Wenn andere Personen als die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Kind abholen, ist dieses ebenfalls schriftlich dem Sekretariat mitzuteilen. Das Kind wird zur angegebenen Zeit direkt vom Klassenzimmer abgeholt. In keinem Fall dürfen Kinder die Schule während der Unterrichtszeit unbegleitet verlassen. Das vorzeitige Verlassen wird nur in dringenden, begründeten Ausnahmefällen genehmigt.
ABWESENHEIT: In Bayern sind Abwesenheiten immer bei deren Eintreten mitzuteilen. Abwesenheiten sind bis spätestens 9:00 Uhr auf dem digitalen Register WebUntis einzutragen oder telefonisch dem Sekretariat mitzuteilen, dabei sind der Vor- und Nachname des Schülers und die Klasse anzugeben. Gleiches gilt für Kinder, die am Nachmittagsprogramm teilnehmen.
Ein ärztliches Attest ist erst dann einzureichen, wenn die Abwesenheit die Dauer von drei Werktagen in Folge überschreitet.
Abwesenheiten aus persönlichen oder familiären Gründen sind entsprechend zu begründen und unterliegen der Genehmigung durch die Schulleitung. Allgemein formulierte Begründungen (z.B. familiäre Gründe) werden nicht akzeptiert. Das Formular “Antrag auf Beurlaubung vom Schulunterricht” ist abrufbar unter: Formulare & Allgemeine Dokumente.
Das Formular ist rechtzeitig evtl. auch durch den Schüler im Sekretariat einzureichen. Eine unterschriebene Kopie wird den Eltern für Kontrollfälle ausgehändigt. Das zweite Formular wird in der Schülerakte abgelegt. Falls die Genehmigung für mehrere Kinder beantragt wird, ist pro Kind ein Formular auszufüllen.
Für Tage, an welchen kalendermäßig angekündigte Schulaufgaben stattfinden, werden gemäß eindeutiger Richtlinie des bayerischen Kultusministeriums Abwesenheitsgenehmigungen wegen persönlicher oder familiärer Gründe nicht erteilt. Ausnahmen sind von der Schulleitung anzuerkennende absolute Ausnahmefälle.
An sog. Brückentagen werden aufgrund einer eindeutigen Richtlinie des Bayerischen Unterrichtsministeriums Abwesenheiten aus persönlichen oder familiären Gründen nur in absoluten Ausnahmefällen gestattet.

Kommunikation Schule-Familie

KONTAKTMÖGLICHKEITEN SCHULE-FAMILIE: Während das Kind sich in der Schule aufhält, muss ein Elternteil immer telefonisch (Mobil- oder Festnetznummer) erreichbar sein, damit im Falle von Unwohlsein oder Unfällen die Familie des Schülers unverzüglich benachrichtigt werden kann.
Die Eltern können mit den Lehrern per E-Mail oder Aufgabenheft Kontakt aufnehmen, wobei E-Mails nur zur Erledigung organisatorischer Fragen oder zur Vereinbarung von Gesprächsterminen dienen. Der Kontakt per Smartphone, Facebook oder WhatsApp mit den Lehrern ist nicht gestattet.
Themen und Problemfälle in Zusammenhang mit dem Klassenalltag sind mit dem Elternvertreter zu besprechen, welcher dann gegebenenfalls den Klassenlehrer oder die Schulleitung entsprechend informiert.
Bei Situationen, welche didaktische oder erzieherische Maßnahmen eines Lehrers betreffen und die evtl. einer Erklärung bedürfen, ist zunächst die jeweilige Lehrkraft anzusprechen, dann der Bereichsverantwortliche und nur in letzter Instanz die Schulleitung.
ELTERN-LEHRERGESPRÄCHE: Gespräche mit den Lehrkräften finden zwei Mal im Schuljahr statt, und zwar im Januar und April. Die Gespräche im Januar finden an zwei Folgetagen statt: mittwochs und donnerstags. Im April ist für die Gespräche nur ein Tag vorgesehen. Im Rahmen der Gespräche stehen die Lehrkräfte den Eltern für Auskünfte zum Lernfortschritt und zum Verhalten der Schüler zur Verfügung. Darüber hinaus stehen die Lehrkräfte den Eltern im Rahmen der jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung. Die Termine sind im digitalen Register WebUntisunter zu finden, bzw. mit der betreffenden Lehrkraft zu vereinbaren.

Hausaufgaben

HAUSAUFGABEN: Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Die Schule ist als Ganztagsschule konzipiert, alle Schüler verbringen täglich mindestens sieben Stunden dort. Das gibt Anlass zu Überlegungen in Bezug auf die Anpassung der Hausaufgaben an das Modell der Schule.
Es ist vor allem wichtig, den Zweck und Sinn von Hausaufgaben sowohl mit den Schülern als auch mit den Eltern zu besprechen. Hausaufgaben sollten nicht als lästige Pflicht, sondern als grundlegender und formativer Bestandteil des Schullebens betrachtet werden. Das regelmäßige Erledigen der Hausaufgaben gibt den Kindern die Möglichkeit, den Unterrichtsstoff zu vertiefen und zu implementieren, eigenständig zu werden und Selbstdisziplin zu üben.

CHARAKTERISTIKA DER HAUSAUFGABEN:
  • Sie sind so strukturiert, dass das Kind sie selbstständig erledigen kann.
  • Sie sind zumutbar, sowohl was die Anstrengung als auch die Dauer betrifft.
  • Sie entsprechen dem Alter der Schüler und dem Unterrichtsstoff.
  • Sie sind abwechslungsreich, reizvoll und interessant.
  • Sie sind sinnvoll für die Arbeit in der Schule und haben dazu einen Bezug.

Zitieren

WARUM IST ZITIEREN WICHTIG?
Zitieren ist das wörtliche oder indirekte Wiedergeben von Inhalten, die man nicht selbst erdacht hat, sondern die von jemand anderem stammen. Das allgemeine Weltwissen wird immer größer. Daher ist es oft schwierig zu entscheiden, woher ein Gedanke ursprünglich stammt. Aber so ist es umso wichtiger, denjenigen wertzuschätzen, der der erste Autor war.
Jeder und jede von Euch hat schon öfter selbst etwas Eigenes erstellt: ein Bild gemalt, ein Gedicht oder einen Aufsatz geschrieben, ein Foto gemacht… Wenn Ihr das z.B. auf einmal groß auf einer Werbefläche finden würdet, wäret Ihr sicherlich auch enttäuscht, dass Euch das jemand quasi geklaut hat. Das wäre wie Abschreiben in einer Schulaufgabe, nur öffentlich für viel mehr Menschen sichtbar, und daher schlimmer. Dieses öffentliche ‚Abschreiben‘ nennt man Plagiat.
Um also möglichst früh zu üben, damit einem so etwas später nicht einmal selbst unterläuft, ist es notwendig, bereits in der Schule das korrekte Zitieren zu erlernen. Denn gerade im digitalen Zeitalter ist es natürlich sehr verführerisch, aus einem online-Medium eine Passage zu kopieren und in den eigenen Text einzusetzen. Allerdings ist es auch durch die Nutzung des Internets sehr einfach geworden, auffällige Textpassagen zu suchen, zu finden und so einen Missbrauch zu überführen…

WIE FERTIGE ICH EIN LITERATURVERZEICHNIS AN?
Mit Literatur sind alle schriftlichen Quellen gemeint, also Bücher, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Zeitschriften, Zeitungen, Briefe oder eben Texte im Internet. Zwischen diesen Quellen unterscheidet man auch in seinem Literaturverzeichnis – natürlich nutzt man nicht immer alle Kategorien. Am wahrscheinlichsten werdet Ihr Bücher oder Internetquellen als Informationsbasis für Eure eigenen Texte gebrauchen.
Innerhalb jeder analogen Kategorie werden die Beiträge alphabetisch nach dem ersten Autor geordnet. Dabei sind die folgenden Angaben notwendig:
Autor (Nachname, Vorname), Jahr/Datum der Veröffentlichung, Titel, Verlag des Buches oder Titel der Zeitschrift/Zeitung, Auflage* des Buches oder Nummer der Zeitschrift, Seitenzahl (Gesamtseitenzahl des Buches oder genaue Seite beim direkten Zitat).
Beispiel für die Literaturangabe eines Buches:
Ende, Michael (2016): Momo. Thienemann, 15. Auflage, 301 S.
Beispiel für die Literaturangabe eines Zeitschriftenartikels:
Jeska, Andrea (2020): Alles im grauen Bereich. In: Brigitte, 2020:11, S. 38-43.
(Hier geht es um Hilfe für junge Elefanten in Simbabwe, die ohne Mutter aufgefunden werden.)
Beispiel für die Literaturangabe eines Zeitungsartikels:
Hütten, Felix (20./21.Mai 2020): Krude Ideen, gefährliche Gespinste. Corona-Mythen. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 116, S. 15.
Beispiel für die Literaturangabe eines veröffentlichten Briefes:
Frank, Anne (2019): Brief vom Mittwoch, 8. Juli 1942. In: Tagebuch, Fischer Taschenbuch, 28. Auflage, S. 32-34.
Texte aus dem Internet werden mit der exakten Internetseite sowie dem Datum des letzten Zugriffs zitiert. Denn manchmal ändert sich ein Text noch mit einem Update.
Beispiel für eine Internetquelle:
https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/wissen/corona-faktencheck-e401112/ (20.05.2020)

UMGANG MIT QUELLEN: DIREKTE UND INDIREKTE ZITATE
Natürlich braucht man Informationen, die zur Allgemeinbildung gehören, oder von denen du nicht mehr zuordnen kannst, woher du das weißt, nicht zu zitieren. Wenn man sich allerdings in ein neues Thema einarbeitet, sollte man sofort seine Quellen zu den entsprechenden neuen Aussagen sortieren. Diese kann man entweder als direktes Zitat, also wortwörtlich verwenden. Oder man gibt nur die Inhalte in eigenen Worten wieder – das nennt man indirektes Zitat. Aber auch dies muss gekennzeichnet werden!
Beispiel für ein direktes Zitat aus „Momo“:
„Aber die Kinder kamen noch aus einem anderen Grund so gern in das alte Amphitheater. Seit Momo da war, konnten sie so gut spielen wie nie zuvor. Es gab einfach keine langweiligen Augenblicke mehr. Das war nicht etwa deshalb so, weil Momo so gute Vorschläge machte. Nein, Momo war nur einfach da und spielte mit. Und eben dadurch – man weiß nicht wie – kamen den Kindern selbst die besten Ideen.“ (Ende, 2016: 23)
Beispiel für ein indirektes Zitat aus „Momo“:
Allein durch Momos Anwesenheit konnten sich die Kinder im Amphitheater auf einmal selbst ganz tolle und kurzweilige Spiele ausdenken. (Ende, 2016: 23)
Ihr seht, dass man innerhalb eines Textes oder auch als Fußnote (vergleiche Kapitel 4) die Angaben sehr stark kürzt, da man ja die lange Variante im Quellenverzeichnis am Schluss der Arbeit nachlesen kann. Die genaue Seitenzahl wird nach der Jahreszahl angegeben.
Hat man mehrere Autoren mit demselben Nachnamen, wird der Vorname beim Kurzzitat als Initiale hinzugenommen. Wenn man mehrere Werke desselben Autors zitiert, werden diese im Quellenverzeichnis von dem ältesten bis zum neuesten Werk geordnet und mit fortlaufenden Buchstaben a, b, c… gekennzeichnet, z.B. Ende, Michael (a) (2016): Momo. Thienemann, 15. Auflage, 301 S.

QUELLENANGABEN IN FUSSNOTEN
Quellenangaben nach Zitaten im Text können sehr unübersichtlich werden, wenn man Internetquellen wiedergibt. Daher ist es sinnvoll, alle Quellen kurz als Fußnote zu schreiben. Im Anschluss an das Zitat wird nur eine fortlaufende Nummer hochgestellt geschrieben. Dann macht man eine Fußnote (MSWord: Einfügen -> Fußzeile -> Fußzeile bearbeiten).

FAZIT
Wie du siehst, ist das Zitieren zwar für den Anfang ganz schön kompliziert – aber es ist auch kein Zauberwerk. Wenn du das korrekte Verwenden von Quellen einmal verinnerlicht hast, tust du dir bei Arbeiten in höheren Klassen, in der Ausbildung oder beim Schreiben eigener Texte später viel leichter.
Also: viel Erfolg & „take the challenge“!

Evaluierung

TESTS UND SCHULAUFGABEN: Die Gesamtkonferenz legt zu Beginn des Schuljahres die Anzahl der Schulaufgaben und ihre Verteilung über das Schuljahr fest.
In den Klassen 5 bis 10 ist die Anzahl der Tests normalerweise auf drei pro Woche beschränkt. Es sollte nicht mehr als ein Test pro Tag geschrieben werden.
NACHHOLEN VON LEISTUNGSNACHWEISEN (GSO § 27): (1) Versäumen Schülerinnen und Schüler einen großen Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so erhalten sie einen Nachtermin. (2) Versäumen sie mehrere große Leistungsnachweise mit ausreichender Entschuldigung, so kann je Fach ein Nachtermin für mehrere Leistungsnachweise angesetzt werden. (3) Bei angekündigten kleinen Leistungsnachweisen kann entsprechend verfahren werden.
KORREKTUR UND BESPRECHUNG (GSO § 25): (1) Schriftliche Leistungsnachweise sollen von den Lehrkräften binnen zwei Wochen korrigiert, benotet, an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben und mit ihnen besprochen werden.
Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden und sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben. Im Fall von fehlender Rückgabe zur angemessenen Zeit, wird der Schüler sanktioniert. (Die Gesamtkonferenz entschiedet zu Beginn des Schuljahres über die genauen Termine und die Art und Weise der Sanktionen).
VORRÜCKUNGSFÄCHER: Die Jahresnoten entschieden über das Vorrücken.
KERNFÄCHER
Deutsch (L1-L2)
Italienisch (L1-L2)
Fremdsprachen
Mathematik
Physik (SG und NTG)
Chemie (Nur NTG)
KEINE KERNFÄCHER
Biologie
Geographie
Geschichte
Informatik
Sozialkunde
Wirtschaft und Recht
Kunst
Musik (ab Jgst. 7)
Religion
Ethik
KEINE VORRÜCKUNGSFÄCHER:
Musik (bis Jgst. 6)
Sport
KERNFÄCHER: SCHULAUFGABEN ODER GROßE LEISTUNGSNACHWEISE (GSO § 22): (1) In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen sind je Schuljahr mindestens drei, bei vier und mehr Wochenstunden mindestens vier schriftliche Schulaufgaben zu halten. Die Anzahl nach Satz 1 kann in Ausnahmefällen um eine unterschritten werden. (2) In modernen Fremdsprachen wird in mindestens einer Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe oder ein Teil davon in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten. (3) Im Fach Deutsch sind Diktate oder grammatische Übungen als Schulaufgaben nicht zulässig. (4) In den übrigen Kernfächern sind je Schuljahr mindestens zwei Schulaufgaben zu halten.
(5) Pro Fach kann höchstens eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden. (6) Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz zu Beginn des Schuljahres für alle Klassen einer Jahrgangsstufe derselben Ausbildungsrichtung einheitlich.
KEINE KERNFÄCHER: KLEINE LEISTUNGSNACHWEISE: Mindestens 3 im Halbjahr: Stegreif- und Kurzarbeiten, Referate, Unterrichtsbeiträge, Rechenschaftsablagen u. ä.
KEINE VORRÜCKUNGSFÄCHER: Kleine und praktische Leistungsnachweise.
BERECHNUNG DER JAHRESNOTEN:
Als Beispiel:
KERNFÄCHER

LEISTUNGSNACHWEIS

NOTEN

DURCHSCHNITT

Schulaufgaben

2 + 4 + 4 + 2 + 1

2,60

Kleine Leistungsnachweise

2 + 2 + 5 + 3 + 1 + 2 + 1 + 1

2,12

JAHRESNOTE

DURCHSCHNITT

NOTE

(2,60 + 2,60 + 2,12): 3 = 2,44

2

KEINE KERNFÄCHER

LEISTUNGSNACHWEIS

NOTEN

DURCHSCHNITT

Kleine Leistungsnachweise

2 + 3 + 5 + 3 + 1 + 4 + 1 + 2

2,62

JAHRESNOTE

DURCHSCHNITT

NOTE

2,62

3

MITTEILUNG ÜBER LEISTUNGSSTAND: Die Informationen über den Leistungsstand werden wie folgt dokumentiert:
1. Zwischenbericht, schriftlich, im Dezember.
1. Zwischenbericht, mündlich, im Januar.
2. Zwischenbericht, schriftlich, im März.
Ggf. 2. Zwischenbericht, mündlich, im April.
Ggf. ein Gefährdungshinweis (schriftlich) und ein Gefährdungsgespräch.
JAHRESZEUGNIS: Rechtlich wirksame Entscheidung über das Vorrücken.
Informationen über Misserfolge beim Jahreszeugnis werden schriftlich nach der Notenkonferenz verschickt.
VORRÜCKEN: Maximal einmal Note 5 in den Vorrückungsfächern. Vorrückungserlaubnis.
VORRÜCKEN AUF PROBE: Nur einmal pro Jgst. Erfolg im Folgejahr muss absehbar sein. Entscheidung durch Lehrerkonferenz.
NACHPRÜFUNG: Nicht ausreichende Noten in höchstens 3 Fächern (In Kernfächern höchstens 1 x 6 oder 2 x 5). Antrag der Eltern. Prüfung in diesen Fächern.
KEINE VORRÜCKUNGSERLAUBNIS: Vom Vorrücken sind Schülerinnen und Schüler ausgeschlossen, deren Jahreszeugnis in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 aufweisen.

Schulalltag

SPORT: Als noch junge Institution ist es für unsere Schule unerlässlich, auf Nachhaltigkeit sowie auf bestmögliche Ressourcennutzung zu achten. Genau aus dem Grund betreiben wir keine eigene Turnhalle, sondern nutzen bereits bestehende Infrastrukturen mit: Entweder direkt bei uns im Haus oder in der Turnhalle der Freien Turnerschaft München Süd.
AUSFLÜGE MIT DIDAKTISCHEM HINTERGRUND: Im Verlauf des Schuljahres können die Lehrkräfte mit Genehmigung der Schulleitung didaktisch sinnvolle Ausflüge organisieren. Die Eltern werden von der Klassenleitung rechtzeitig darüber informiert.
SCHULAUSFLÜGE: Ein mehrtägiger Ausflug ist von großer Bedeutung und darf keinesfalls als Zeit gesehen werden, die zu Lasten des Unterrichtsprogramms geht. Vielmehr handelt es sich um eine wichtige kulturelle und persönliche Bereicherung. Bei einem Ausflug werden die Wissbegier und das Lernen auf eine andere Art stimuliert als in der Schule. Außerdem ist ein Ausflug immer eine Gelegenheit, mit den Mitschülern eine schöne Zeit zu verbringen. Der soziale Aspekt ist sehr wichtig und förderlich für das Zusammenleben in der Klassengemeinschaft und mit den Lehrkräften. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulausflüge Teil der schulischen Aktivitäten sind. Die Teilnahme an den Ausflügen ist Pflicht. Die entsprechenden Termine werden jeweils zu Beginn des Schuljahres im Veranstaltungskalender mitgeteilt.
SCHULMENSA: Die Mahlzeiten werden von einem externen Caterer „KinderKüche“ zubereitet. Der monatliche Speiseplan kann unter folgendem Link eingesehen werden. Kinder, die den Mensaservice nicht in Anspruch nehmen, können die mitgebrachte Mahlzeit mit den Mitschülern verzehren.
BROTZEIT: Es werden gesunde und ausgewogene Speisen und Getränke empfohlen (z.B. frisches Obst und Gemüse, Joghurt, süßes oder salziges Gebäck). Zucker- und/oder kohlensäurehaltige Getränke, Snacks und Kartoffelchips sind nicht erlaubt.

Study&Activities Corner

BEGINN DER NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Am Ende des Unterrichts (um 15:30) bleiben die Kinder, die an den Aktivitäten teilnehmen, bis 15:45 Uhr in der Klasse:
  • sie essen ihre Brotzeit am Platz
  • bereiten ihren Schulranzen vor und ordnen ihre Sachen
Um 15:45 begeben sich die Kinder selbstständig in den jeweiligen Klassenraum, in welchem die Aktivität stattfindet. Dabei nehmen sie alles (Jacke, Rucksack etc.) mit und lassen nichts im Klassenzimmer zurück.
Die Raumverteilung des Play&Learn Corner ist auf jedem Stockwerk ausgehängt.
Die Lehrkraft der jeweiligen Aktivität erwartet die Kinder an der Tür des entsprechenden Raums.
Für den Einzelunterricht (Geige, Klavier etc.) holt die Lehrkraft das Kind zur ausgemachten Uhrzeit ab und begleitet es am Ende der Stunde wieder in den Klassenraum zurück bzw. zur Tür, wenn es im Anschluss nach Hause geht und nicht an weiteren Aktivitäten teilnimmt.
ENDE DER NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Am Ende der Nachmittagsaktivitäten (um 17:15) verlassen die Kinder die Schule über den Besucherausgang. 
VORZEITIGES VERLASSEN AUS DEN NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Bitte beachten Sie, dass die Kinder mit Aktivitäten beschäftigt sind, die Sie gerne zu Ende führen möchten. Deshalb ist ein vorzeitiges Verlassen aus den Nachmittagsaktivitäten nur um 16:30 Uhr (Mo-Do) und um 15:00 Uhr (Fr) vorgesehen.
Wenn ein Kind vorzeitig die Nachmittagsaktivitäten verlassen möchte, muss der Elternteil an der Tür des jeweiligen Stockwerks, in dem die Aktivität stattfindet, klingeln und warten bis das Kind eigenständig die Schule verlässt. Den Eltern ist es nicht erlaubt das Schulgebäude zu betreten. 
AUSFALL VON NACHMITTAGSAKTIVITÄTEN: Falls Nachmittagsaktivitäten nicht stattfinden können, werden die Eltern von der Schule benachrichtigt, sobald das Ausfallen bekannt wird.
Die Aufsicht für die Schüler ist in jedem Fall gewährleistet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht der Schule mit dem Schluss der Nachmittagsaktivitäten endet.

Kalender

FERIENKALENDER: Für die Leonardo da Vinci Schule gibt es einen eigenen, vom Bayerischen Kultusministerium genehmigten Ferienkalender. Die Termine weichen von der Ferienordnung für Bayern ab, was die Oster-, Pfingst- und Sommerferien betrifft. Die Ferientermine für das laufende Schuljahr können eingesehen werden unter: Schulkalender.
VERANSTALTUNGSKALENDER: Alle wichtigen Ereignisse im Schuljahr können eingesehen werden unter: Termine & Neuigkeiten. Es wird empfohlen, sich dort regelmäßig über jeweils anstehende Ereignisse, Feierlichkeiten, Ausflüge und gemeinsame Aktivitäten an der gesamten Schule zu informieren.

Gesundheit und Hygiene

MELDEPFLICHTIGE KRANKHEITEN: Die aktuelle Liste der vom Gesundheitsamt angegebenen meldepflichtigen Krankheiten finden Sie unter: Formulare & Allgemeine Dokumente
Die Familien sind verpflichtet, sich strikt an die Anweisungen zu halten und die Schule über entsprechende Krankheitsfälle zu informieren. Die Schule informiert telefonisch das Gesundheitsamt und per E-Mail das Schulpersonal sowie die Eltern der Klasse, in welcher der Fall aufgetreten ist.
VERABREICHUNG VON MEDIKAMENTEN AN DIE SCHÜLER: Das Schulpersonal ist nicht berechtigt, den Schülern Medikamente zu verabreichen. Falls ein Schüler während der Unterrichtszeit Medikamente einnehmen muss, können die Eltern oder von ihnen ausgewählte und beauftragte Personen die Aufgabe übernehmen. Voraussetzung ist in jedem Fall die Genehmigung der Schulleitung.

Transportmittel

ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Die Schule ist sehr gut mit U- und S-Bahn sowie mit Regionalzügen und Buslinien erreichbar. Sie können die Schule von der S7-Haltestelle Siemenswerke, von der U3-Haltestelle Obersendling oder mit den Bus 134-Haltestelle Neunkirchner Str. erreichen.
PARKMÖGLICHKEITEN: Für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu begleiten, ist das Parken an der Neukirchner und an der Wolfratshauser Straße nicht gestattet. Es ist am sinnvollsten, die Kinder an der Ecke Saarbrücker/Colmarer Str. aussteigen zu lassen. Die Parkplätze im Innenbereich vor der Schule dürfen nicht zu Schulbeginn bzw. Schulschluss benützt werden.
CARPOOLING: Der Förderverein unterstützt Eltern und Schüler, sich intelligent in Gruppen zu finden und gemeinsam in einem Auto den Schulweg anzutreten. Wir finden einen guten (Schul-)Weg für Ihr Kind, versprochen.

Beträge

Das Schuljahr beginnt nach bayerischer Gesetzgebung am 1. August und endet am 31. Juli jedes Jahres, die Schulverträge der Leonardo da Vinci sind an diese Daten angepasst.
Das Schulgeld ist auf 12 Monate verteilt, die erste Rate erfolgt im August, die letzte im Juli. Im August zahlen sie die erste Rate des neuen Schuljahres.
Die Beträge der Mensa sind auf 12 Monate verteilt, die erste Rate erfolgt im August, die letzte im Juli. Im August zahlen sie die erste Rate des neuen Schuliahres.
Die Beträge der das Study&Activities Corner sind auf 12 Monate verteilt, die erste Rate erfolgt im September, die letzte im August.
Die Beträge für die Musikkurse sind auf 12 Monate verteilt, die erste Rate erfolgt im September, die letzte im August.
Dies, weil die Schule den Eltern die Möglichkeit bietet, sich bis September für die Nebenschulaktivitäten zu entscheiden.

Office 365

Unsere Schule bietet Schüler und Mitarbeiter die Möglichkeit, Office-Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Access auf bis zu 4 persönlichen Geräten auch für den persönlichen Gebrauch zu installieren. Sie können die Office-Apps auf 4 PCs, Macs und Mobilgeräten ausführen. Anleitung zum Herunterladen und Installieren von Microsoft 365 finden sie hier: Office 365

Elektronische Klassenbuch WebUntis

Alle Eltern, die ein E-Mail-Adresse bei der LdV hinterlassen haben, (z. B. Bei der Einschreibung) können sich selber registrieren. Dies funktioniert am besten mit einem herkömmlichen Browser an einem Laptop, PC oder Tablet.
WebUntis läuft auf allen Geräten mit Internetanschluss auf allen Browsern. Es gibt auch die Apps „Untis mobile“ für iOS und Android.
Das elektronische Klassenbuch WebUntis bietet mehrere Funktionen:
KRANKMELDUNG: oftmals hat man keine Zeit rechtzeitig sein Kind krank zu melden und es ist aber auch die Telefonleitung des Sekretariats dauernd belegt, weil ca. 50 Eltern gleichzeitig bei der LdV anrufen. Aus diesem Grund bitten wir Sie ausschließlich mit Ihrem Eltern-Account auf WebUntis die Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn zu melden.
UNTERRICHTSINHALTE: wir möchten an dieser Stelle im Klassenbuch das Hauptthema der Unterrichtsstunde benennen. Sie finden dort keine Angabe aller im Unterricht genannten Aspekte und keine erschöpfende Inhaltsangabe von Lehr-und Übungsinhalten. Eine komplette Unterrichtsstunde lässt sich nicht in einer Zeile wiedergeben
HAUSAUFGABEN: wir bemühen uns, die HA unmittelbar in der Unterrichtsstunde, am Ende des Schulvormittags bzw. spätestens am Nachmittag eingetragen zu haben, damit Sie als Eltern bei Erfordernis zu Hause nachschauen können, welche Hausaufgaben zu erledigen sind. Verbindliches Hauptwerkzeug für die Schüler ist allerdings weiterhin der Schüler-Aufgabeheft, in den die Hausaufgaben eingetragen werden. WebUntis dient uns bzw. Ihnen als zusätzliche Kontrolle.
Wichtig: Die Eintragung der Hausaufgaben durch die Lehrkraft in WebUntis entbindet die Schüler nicht von der Pflicht, die Hausaufgaben in das Hausaufgabenheft einzutragen!
SCHULAUFGABEN: wir möchten auch die Schulaufgabenmanche in WebUntis eintragen. Die Informationen über anstehende Klassenarbeiten und Tests sind allerdings in Abhängigkeit von Fach und Lehrer unterschiedlich. Auch hier gilt: Die Eintragungen in WebUntis ersetzen nicht die Informationen, die der Lehrer in der Klasse bekannt gibt.
SPRECHSTUNDEN: Eltern können sich nun in WebUntis einloggen und Sprechstunden bei den Lehrkräften der Kinder buchen. Die Lehrkräfte sehen in WebUntis die gebuchten Sprechstunden und können für den Termin eine Video-Konferenz per Team erstellen und den Link per E-Mail senden. Zum gebuchten Termin treffen sich die Lehrkraft und der Elternteil in der Videokonferenz und halten die Sprechstunden online ab.
KLASSENDIENSTE: zu den Klassendiensten gehören z.B. Klassensprecher*in oder Klassenordner. Sie können jetzt sehen, wann Ihre Kinder zu Klassendiensten eingeteilt werden.

Digitale Bücher

Die Schüler des Gymnasiums haben die Möglichkeit, die digitale Version der Lehrbücher zu erwerben.
Es wird darauf hingewiesen, dass jede Familie frei entscheiden kann für den Kauf von:
• Büchern in traditioneller Papierform
• digitalen Büchern
• beiden Versionen
Im Folgenden einige wichtige Informationen zu den digitalen Büchern:
• Die digitalen Geräte (Bsp. Tablets oder Laptops) gehen zu Lasten der Familien. Die Schule stellt keinerlei digitale Geräte zur Verfügung. Im Pilotprojekt mit der 8. Klasse wurden die am häufigsten auf dem Markt angebotenen Tablets eingesetzt, die mit den Betriebssystemen Android oder iOS arbeiten (iPad, Samsung, Lenovo, usw.…)
• Die digitalen Bücher müssen auf die Geräte heruntergeladen werden, die in der Schule ausschließlich off-line zu benützen sind.
• Wir bitten zu überprüfen, dass sich auf den Geräten keine Spiele oder sonstiges, für die Anwesenheit in der Schule nicht notwendiges Material befindet.
• Die Batterien der digitalen Geräte müssen immer geladen sein. Die Geräte können in der Schule nicht geladen werden.
• Für die Regulierung von Schadensfällen an digitalen Geräten, die durch Mitschüler/innen verursacht wurden, ist die jeweilige Haftpflichtversicherung zuständig.
• Bei Verlust/Diebstahl von digitalen Geräten deckt – falls von der Familie abgeschlossen- die Hausratversicherung den Schaden.
• In allen anderen Fällen ist der Schaden an digitalen Geräten nicht nur dann gedeckt, wenn die Familien eine Versicherung für Elektrogeräte und/oder das digitale Gerät abgeschlossen hat.
• Die Schule kommt nicht auf für eventuelle, durch die digitalen Geräte verursachte Schäden.

Schulorgane

KLASSENSPRECHER DER SCHÜLER: Jeweils ein Sprecher pro Klasse ab der dritten Grundschulklasse und jeweils zwei Sprecher für jede Gymnasialklasse sind die wichtigsten Bindeglieder zwischen den Schülern und den Schulorganen. Die Klassensprecher übernehmen einen Dienst für die Mitschüler und die Schule. Die Schüler müssen Gehör finden; ihre Mitarbeit und ihre Anregungen sind wichtig bei der Gestaltung ihrer Umgebung, in der sie viel Zeit verbringen. Die Klassensprecher werden einmal pro Jahr zu Beginn des Schuljahres gewählt. Alle Schüler sind wahlberechtigt und wählbar. Die Klassensprecher sind über das gesamte Schuljahr im Amt.
SCHULSPRECHER*IN: Die drei Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher vertreten die Schülerinnen und Schüler einer Schule und sind das Sprachrohr für deren Interessen. Sie werden am Anfang des Schuljahres durch die gesamte Schülerschaft gewählt. Sie sind darüber hinaus innerhalb der Schülerschaft Ansprechpartner für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Elternvertretung und die Hausverwaltung.
SCHULELTERNRAT: Als Kollegialorgan besteht der Schulelternrat aus den regulär gewählten Elternvertretern der Klassen. Der Schulelternrat hat die Aufgabe, Ideen und Vorschläge aus der Elternschaft zu sammeln. Damit haben die Eltern die Möglichkeit, am Schulleben ihrer Kinder teilzunehmen und die Schule selbst durch Vorschläge, Sammelaktionen und weitere Initiativen zu unterstützen.
ELTERNVERTRETER: Die Elternvertreter sind die wichtigsten Vermittler zwischen den Eltern und den Einrichtungen der Schule. Elternvertreter leisten gegenüber den anderen Eltern und der Schule einen Dienst für die Gemeinschaft. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Eltern einer Schule ihre Meinung äußern, um mitzuarbeiten, Ideen einzubringen und das Schulleben mitzugestalten.
Ebenso ist es Aufgabe der Elternvertreter, die Lehrkräfte und die Schulleitung auf eventuelle komplexe Situationen aufmerksam zu machen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Die Elternvertreter werden einmal pro Jahr gewählt. Die Wahlen finden am Informationsabend zu Beginn des Schuljahres statt. Jeder Elternteil hat das Recht seine Abstimmung abzugeben.
Alle Eltern sind wahlberechtigt und wählbar. Alle sollen die Möglichkeit haben, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen und deshalb werden die Familien gebeten, mit jeweils nur einem Elternteil zu kandidieren. Nach ihrer Wahl bleiben die Elternvertreter bis zu Beginn des folgenden Schuljahres im Amt. Vor der Wahl der Elternvertreter wird um Beachtung der folgenden Anmerkungen gebeten. Hauptaufgaben der Elternvertreter: Teilnahme am Erziehungsrat; Mitteilungen zwischen Elternschaft und Schule über allgemeine und/oder spezifische Themen der vertretenen Klasse; Wahl des Vorsitzenden des Schulelternrats; Anwesenheit beim Empfang von Sponsoren und Gästen; Willkommensgruß für Eltern von Schülern, die im Lauf des Schuljahres in eine Klasse eintreten; Organisation von Schulveranstaltungen (z.B. Infotag); Organisation und Beteiligung an Arbeitsgruppen (z.B. Mensa, Bibliothek). Die Elternvertreter sind Sprecher der Eltern ihrer Klasse und Gesprächspartner der Lehrkräfte und der Schulleitung. Letztere stehen für Gespräche mit den Eltern ausschließlich in Zusammenhang mit der Situation ihres Kindes zur Verfügung, keinesfalls aber für Situationen, die den Klassenverband betreffen. Die Elternvertreter treffen sich mindestens dreimal pro Jahr anlässlich der Versammlungen des Erziehungsrats.
VORSITZENDER DES SCHULELTERNRATS: Der Vorsitzende des Schulelternrats, einer für die Grundschule und einer fürs Gymnasium ist der wichtigste Vermittler zwischen den Elternvertretern und der Schulleitung und leistet gegenüber den Eltern und der Schule einen Dienst an der Gemeinschaft.
Der Vorsitzende wird von den Elternvertretern gewählt und bleibt für zwei Jahre im Amt. Der/die Vorsitzende kann wiedergewählt werden.
Hauptaufgaben des Vorsitzenden des Schulelternrats: Teilnahme am Erziehungsrat; Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrats; Mitteilungen zwischen Elternvertretern und Schule über allgemeine und/oder spezifische Themen zu einem Klassenverband; Anwesenheit beim Empfang von Sponsoren und Gästen; Organisation von Schulveranstaltungen (z.B. Infotag); mit gemeinsam mit den Elternvertretern Organisation von Arbeitsgruppen (z.B. Mensa, Bibliothek).
ERZIEHUNGSRAT: Die diversen Schulgremien treffen sich im Erziehungsrat, um kontinuierlich erzieherische und pädagogische Maßnahmen zu erörtern. Der Grundschulerziehungsrat setzt sich zusammen aus der Schulleitung, den Vertretern der Lehrer und jeweils einem Elternvertreter pro Klasse. Den Vorsitz hat die Schulleitung oder eine von ihr delegierte Lehrkraft. Der Erziehungsrat tritt dreimal pro Jahr zusammen, jeweils zu einem Termin, der außerhalb der Unterrichtsstunden liegt. Zu den Versammlungen wird ein Protokoll verfasst, das allen Eltern und Lehrern zugestellt wird, nachdem es übersetzt und von der Schulleitung genehmigt wurde.

Leitsätze

FÜR DIE SCHULLEITUNG:
  • Wir pflegen einen offenen, freundlichen Umgangston mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft.
  • Wir unterstützen aktiv alle Schulveranstaltungen.
  • Wir sind aufgeschlossen und gesprächsbereit für die Anliegen der Kollegen, der Schüler und der Eltern.
  • Wir fördern di Identifikation aller Mitglieder der Schulgemeinschaft mit unserer Schule.
FÜR DIE LEHRKRÄFTE:
  • Wir sehen uns als helfende Begleiter unserer Schüler.
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst und handeln selbst so, wie wir es von anderen erwarten.
  • Wir begegnen allen Schülern gleichermaßen freundlich, verständnisvoll und gerecht.
  • Wir stellen faire Leistungsanforderungen schriftlicher und mündlicher Art und bewerten gerecht und transparent.
  • Wir sind gegenüber Schülern und Eltern stets gesprächsbereit und haben ein offenes Ohr für Anregungen, Probleme und Kritik.
  • Wir würdigen positives Verhalten der Schüler.
  • Wir treten bei Problemen vermehrt mit den Eltern persönlich über Sprechstunden in Kontakt.
FÜR SCHÜLER:
  • Wir begegnen unseren Lehrkräften respektvoll und sehen in ihnen helfende Begleiter unserer eigenen Entwicklung und Bildung.
  • Wir verhalten uns unseren Mitschülern gegenüber stets hilfsbereit und kameradschaftlich.
  • Wir wenden uns gegen jede Form von Gewalt.
  • Wir lassen keine Ausgrenzung von Mitschülern wegen ihres Aussehens, ihrer Herkunft oder Religion oder noch ihrer schulischen Leistungen zu.
  • Wir erkennen Leistungsbereitschaft und die Übernahme von Pflichten als unverzichtbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten und Weiterkommen in der Schule an.
  • Wir gehen mit Gemeinschaftseigentum und mit dem Eigentum anderer sorgfältig um.
  • Wir unterstützen Mitschüler, die sich für die Schulgemeinschaft einsetzen, und sind auch selbst bereit, nach unseren Kräften Verantwortung zu übernehmen.
FÜR DIE ELTERN:
  • Wir überfordern unsere Kinder nicht durch zu hohe persönliche Erwartungen.
  • Wir geben ihnen Hilfe, Beratung und Beistand und zeigen Verständnis bei schulischen Problemen.
  • Wir sind zu umfassender Zusammenarbeit mit der Schule bereit und beteiligen uns aktiv am Schulleben.
  • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Lehrkräfte im Rahmen des Erziehungsauftrags der Schule; Kritik üben wir sachlich und konstruktiv und beachten dabei die Grundregeln der Kommunikation.
  • Wir holen uns bewusst Hilfe bei den Lehrern ein.

Schulregeln

  • Die Schüler sind zwischen 8:15 Uhr und 8:30 Uhr bis zum Schülereingang zu begleiten. Vor 8:15 Uhr ist der Aufenthalt im Schulgebäude und/oder auf dem Schulhof nicht gestattet.
  • Bei Schulschluss verlassen die Schüler selbständig das Gebäude. Die Eltern warten vor dem Gebäudeeingang auf die Kinder.
  • Aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung einer angemessenen Aufsicht sind die Kinder angehalten, die Pause im Freien zu verbringen. Nur bei gravierenden gesundheitlichen Gründen kann es das Verbringen der Pause im Ruheraum oder im Sekretariat genehmigt werden.
  • Im Schulgebäude ist die Benutzung von Smartphones und digitalen Spielen für die Kinder der Klassen 5-6 untersagt. Die Geräte sind vor dem Betreten der Schule auszuschalten und bleiben während der gesamten Schulzeit – auch in den Pausen und während der Ausflüge - im Schulranzen. Erst nach dem Verlassen des Schulgebäudes können die Geräte wieder eingeschaltet werden. Bei Verstoß gegen diese Regel werden die Smartphones oder digitalen Spiele eingezogen und bei Unterrichtsende wieder ausgehändigt.
    Die Schüler der Klassen 7-9 geben ihre Handys am Morgen um 8.30 Uhr in die Handygaragen im Klassenzimmer. Die Handys verbleiben dort bis 15.30 Uhr. Falls ein Schüler zwischen 8.30 und 15.30 Uhr an sein Handy geht, wird dieses eingesammelt und von der Aufsicht führenden Lehrkraft im Sekretariat abgegeben. Außerdem erfolgt eine Information an die Klassenleitung.
    Die Schüler der Klassen 10-12 geben ihre Handys am Morgen um 8.30 Uhr in die Handytaschen im Klassenzimmer. Dort verbleiben diese während allen Unterrichtsstunden. Während der Pausen (10.45-11.20 und 12.50-14.00) dürfen die SuS ihre Geräte aus den Handygaragen nehmen. Die Lehrkräfte der einzelnen Stunden, speziell 1. Stunde, 4. Stunde und 7. Stunde kontrollieren die vollständige Abgabe der Handys in die Handygaragen! Falls ein Schüler der Klassen 10-12 zu anderen als den Pausenzeiten sein Handy benutzt, wird dieses von der Aufsicht führenden Lehrkraft eingesammelt und im Sekretariat abgegeben. Es erfolgt außerdem eine Meldung an die Klassenleitung. 

Gute Regeln für alle

  • Ich bin pünktlich.
  • Ich grüße freundlich und vergesse niemals danke und bitte zu sagen.
  • Ich unterbreche nicht, wenn jemand spricht.
  • Ich höre zu, wenn man mit mir spricht, ich gehe respektvoll mit Personen und Gegenständen um.
  • Ich vermeide einen unangemessenen Sprachgebrauch.
  • Ich weiß, dass man außer in den Pausen im Klassenzimmer nicht essen und trinken darf.
  • Ich störe den Unterricht nicht durch lautes Sprechen oder sonstige Belästigungen.
  • Ich verhalte mich respektvoll gegenüber anderen.
  • Ich helfe, wenn jemand in Schwierigkeit ist. Ich arbeite mit und mache mich nicht über andere lustig.
  • Ich benütze meine Hände um zu helfen und nicht um zu schlagen!
  • Ich spiele und arbeite gemeinsam mit den anderen ohne zu streiten und zu provozieren.
  • Ich bitte einen Erwachsenen in der Schule oder in der Familie um Hilfe, wenn ich merke, dass gemobbt wird. Denn: Niemand darf gemobbt werden!
  • Ich verachte die mir angebotenen Speisen nicht.
  • Ich behandle das Material und die Einrichtungsgegenstände der Schule sorgfältig. Wenn ich merke, dass jemand absichtlich im Gebäude oder an Gegenstände Schaden anrichtet, bitte ich einen Erwachsenen in der Schule oder in der Familie um Hilfe.
  • Ich trage mit meinem korrekten Benehmen zur Sauberkeit in der Schule bei.
  • Ich gehe und spreche in den Klassenzimmern auf den Fluren und vermeide es zu rennen oder zu schreien.
  • Ich spiele auf dem Schulhof wo es erlaubt ist und verlasse den Schulhof nur, wenn es die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt.
  • Das Werfen von Schneebällen auf dem Schulhof ist strengstens verboten.
  • Ich halte mich an die Aufgaben und gebe sie zum angegebenen Zeitpunkt ab.
  • Ich nehme die Sachen in die Schule mit, die ich für die Arbeit in der Schule und für die Hausaufgaben brauche.
  • Ich kleide mich angemessen und vermeide Kleidung, die nicht für die Schule geeignet ist wie Flip-Flops, Achselshirts, Shirts mit tiefem Ausschnitt, Sachen aus transparenten Stoffen. Stattdessen trage ich knöchel- oder knielange Hosen, Röcke, die bis zum Knie oder knapp darüber reichen, Hemden, Blusen oder T-Shirts, Schuhe oder Sandalen.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass mit dem Recht auf den Besuch einer Schule die Verpflichtung zu einem angemessenen Sprachgebrauch und angemessener Kleidung verbunden ist.
  • Die Schule ist ein Ort, an dem gearbeitet und gelernt wird. Durch unser Verhalten und unsere Kleidung bringen wir den gebotenen Respekt zum Ausdruck.